Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 %

Der Orientierungswert für vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt zum 1. Januar 2027 um 2,2 %. Der Bewertungsausschuss hat am 23. September 2026 einen Wert von 13,0207 Cent je Punkt beschlossen. Im Jahr 2026 sind es 12,7404 Cent.
Der Orientierungswert ist eine wesentliche Grundlage für die Bewertung der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab, kurz EBM. Die Anpassung betrifft damit die Preise der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Sie bedeutet jedoch nicht, dass der Umsatz jeder einzelnen Praxis automatisch um denselben Prozentsatz steigt.
Die tatsächlichen Einnahmen hängen unter anderem von den abgerechneten Leistungen, der Fallzahl und den regionalen Vergütungs- und Verteilungsregelungen ab. Neben dem Orientierungswert spielen Veränderungen der Erkrankungshäufigkeit und der Bevölkerungsstruktur für die regionalen Honorarverhandlungen eine Rolle.

Für die Praxis
Berücksichtigen Sie den neuen Punktwert bei der Planung für 2027. Stellen Sie den erwarteten Einnahmen die voraussichtlichen Personal-, Raum- und übrigen Betriebskosten gegenüber. Maßgeblich bleiben die für Ihre Praxis geltenden Abrechnungsbedingungen.
Quelle: Bewertungsausschuss, Beschluss der 853. Sitzung vom 23.09.2026, Ziffer 3; KBV-Praxisnachricht vom 23.09.2026